Gebäudeansicht der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main, Eingangsbereich und untere Etagen.

Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

Kontakt

Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

Fax

+49 611 32761 - 9061

Bleichstraße 60 - 62
60313 Frankfurt am Main
(RMV Haltestelle: Eschenheimer Tor)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung

Hinweise

Stand 30.06.2021

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

mit Wirkung vom 01.07.2021 ist der Zugang zur Amtsanwaltschaft für das rechtsuchende Publikum eingeschränkt wieder möglich:

  1. Öffnungszeiten: Montag – Freitag jeweils von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
  2. Von persönlichen Vorsprachen ist nach Möglichkeit abzusehen und die Amtsanwaltschaft nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen.
  3. Anträge und andere Anliegen sind vorrangig auf schriftlichem Weg oder per Telefon zu stellen bzw. vorzubringen. Sofern gleichwohl Anträge persönlich zur Amtsanwaltschaft gebracht werden, sind diese grundsätzlich in den Briefkasten einzuwerfen. Von dort werden die Anliegen an die zuständigen Sekretariate weitergeleitet.
  4. Bei einem Aufenthalt im Gebäude sind die jeweils aktuellen allgemeinen Verhaltensregeln zwingend zu beachten (siehe Piktogramm). Das Betreten des Eingangsbereiches der Amtsanwaltschaft ist für alle Personen nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet (Maskenpflicht). Das rechtssuchende Publikum hat nach Anmeldung an der Pforte im Eingangsbereich auf die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in zu warten bzw. den Weisungen des Pfortenpersonals Folge zu leisten. Die Hände sind nach Betreten des Gebäudes zu desinfizieren.
  5. Besucher/innen müssen sich an der Gegensprechanlage anmelden. Das Betreten des Eingangsbereichs ist maximal zwei Besucher/innen gestattet. Begleitpersonen ist der Zugang nicht gestattet, es sei denn, dass die Begleitung zur Erledigung der Angelegenheit zwingend erforderlich ist.
  6. Grundsätzlich ist der Zugang bis auf Weiteres nur gestattet, wenn eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen werden kann, also nicht
    1. wenn Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung vorliegt, besteht;
    2. soweit Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten;
    3. für Personen, die in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 (gemäß Liste des RKI) eingereist sind.

Wir bitten um Ihr Verständnis,
Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemein Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und somit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen o. ä. entgegenstehen.

Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt.

Stand 04.12.2023

Die Behörde hat 126 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter

  • 1 Oberstaatsanwältin als ständige Vertreterin der Behördenleitung
  • 1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter
  • 1 Amtsrätin als Geschäftsleiterin
  • 1 Justizamtfrau als stellvertretende Geschäftsleiterin
  • 21 Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte
  • 18 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
  • 74 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
  • 9 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

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